Landesmittel und Kategorien

Der Beschluss der Landesregierung NRW vom 19.07.2021, 90,4 Mio € für Schulen und Kindertagesbetreuung in ein Lüftungsprogramm zu stecken (Quelle, abgerufen am 28.07.2021), klingt toll, oder? So sollen Räume der „Kategorie 2“ (und 3) davon profitieren, „mobile Luftfiltergeräte“ nutzen zu können, um die Virenlast deutlich zu verringern und den Präsenzunterricht – neben anderen Maßnahmen – sicher zu stellen.

Wo ist der Haken?

Zunächst haben Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW, und Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung in NRW, diesen Schritt begrüßt.

Aber wie ist das mit der Umsetzung? Sehen wir uns die finanzielle Unterstützung an. Das Programm ist ein Mix aus Bundes- und Landesmitteln und offenbar nicht sofort verfügbar. So steht in der Pressemitteilung:

Bevor die Landes-Förderrichtlinie durch das Kommunalministerium veröffentlicht werden kann, bedarf es des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen, in der die finanzielle Beteiligung und die Verwendung der Finanzmittel geregelt wird.

(Quelle, abgerufen am 28.07.2021)

Und wie lange wird das dauern? Klar ist, dass es noch vor den Wahlen im September sein wird… Ich habe jedenfalls noch keine Hinweise im Netz gefunden, dass dies geschehen wäre. Das Ministerium von Frau Scharrenbach ist jedenfalls dafür verantwortlich.

Werden die Mittel auch unbürokratisch abgerufen werden können? Tja, ich denke, die Sachbearbeiter der Schulverwaltung in Iserlohn sollten sich technisch bzw. fachlich in der Materie ausreichend auskennen, bevor sie den Antrag, wie einfach er auch sein mag, stellen können.

Ich habe einen guten Bekannten in der Schulverwaltung, den ich vor genau 3 Wochen zu dem Thema gefragt hatte. Seine Antwort war: von den Filtern hätte er schon mal gehört, aber es ist nie ein Thema gewesen, mit dem sich die Schulverwaltung, nach seinem Wissen, hätte auseinander setzen müssen. Die Frage ist also eher: wie schnell bekommt die Schulverwaltung der Stadt Iserlohn das notwendige Wissen bzgl. der Luftfilter und die notwendigen (baulichen) Information der Schule zusammen, um den Antrag zu stellen?

Ich habe jedenfalls einen Fragebogen vor einigen Tagen erstellt, der dieser Initiative helfen soll, die Geräte besser vergleichen zu können. Die Schulverwaltung ist gern eingeladen, diesen zu nutzen: Fragebogen.pdf.

Da wäre noch die Sache mit den Kategorien, in denen die Unterrichtsräume in der Pressemitteilung eingeteilt werden. Offenbar hält sich das Land NRW an die vom UBA (Umweltbundesamt) definierte Einteilung, die aus „innenhygienischer Sicht“ für die Räume vorgenommen wird (Quelle, abgerufen am 28.07.2021):

  1. Kategorie: Dazu zählen Räume, die sich gut lüften lassen, so dass zusätzliche Filteranlagen nicht notwendig sind. Laut Schätzung des UBA, ist der Anteil dieser Räume bei 75% bis 85% aller Klassenräume.
  2. Kategorie: Diese Räume verfügen über „eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten“. In diesen Räumen ist der Einsatz von Luftfilteranlagen sinnvoll.
  3. Kategorie: Räume dieser Kategorie lassen sich nicht lüften. In diesen Räumen ist der Einsatz von Luftfilteranlagen sinnvoll.

Die Einteilung in diese 3 Kategorien ist fraglich. Die kommenden Beiträge werden sich um genau diese Fragen drehen.

Dragan Isaković-Kutz

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