Das Umweltbundesamt antwortet

In meinem letzten Beitrag, Brief an Ministerpräsident Laschet, habe ich um eine Stellungnahme zu meiner Kritik an den mir ausgehändigten Unterlagen des UBA (Umweltbundesamt) gebeten. Natürlich kam bis heute nichts. Aber ich habe vor etwa 3 Wochen erfahren, dass die Sache im  MHKBG (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW) weiter bearbeitet wurde. Die Antwort war kurz und knapp: von uns bekommen Sie die Antwort, die die haben wollen, nicht – wir sind nicht zuständig.

Also habe ich kurz darauf beschlossen, das UBA direkt zu kontaktieren. Der Weg zu den Antworten hat mich auf eine harte Probe gestellt.

Zunächst habe ich in Erfahrung gebracht, dass Herr Dr. Moriske, Leiter der Beratungsstelle Umwelthygiene des Fachbereichs II, hier der richtige Ansprechpartner ist. Und dann habe ich versucht ihn anzurufen. Ihn ans Telefon zu bekommen war nicht möglich.2 Wochen lang habe alles versucht, vergeblich. Dann schrieb ich das Sekretariat des FB II an und tags darauf hatte ich eine neue E-Mail im Postfach!

Eine Antwort hatte ich nun, aber keine zufriedenstellende. Heute habe ich dazu eine Rückmeldung erstellt, und die sah so aus:

Sehr geehrter Herr Moriske,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort! Leider ist damit nicht alles geklärt. Ich möchte gern die einzelnen Abschnitte Ihrer Antwort kommentieren und abschließend ein Fazit ziehen.

Am 15.09.21 um 08:14 schrieb Moriske Dr., Heinz-Joern:

> Sehr geehrter Herr Isakovic-Kutz,
>
> die Empfehlungen des UBA, dass mobile Luftreiniger nur in solchen Räumen
> aufzustellen und zu betreiben sind, in denen nicht ausreichend über Fenster gelüftet
> werden kann, besteht bereits seit Herbst 2020 (Empfehlung der
> Innenraumlufthygiene-Kommission vom 16.11.2020). Aus aktuellem Anlass, um auch
> bei der Förderung der Anschaffung solcher Geräte über Bundesmittel einen
> Bezugspunkt zu haben, wurden die Vorgaben am 9.7.2021  nochmals präzisiert – in der
> Kernaussage ändert sich jedoch nichts. 

Die Kernaussage mag gleich geblieben sein, meine Frage war und ist viel mehr ob und wie transparent diese ist.

> Alle mobilen Luftreiniger, die mittels Filtration arbeiten, scheiden Aerosolpartikel aus
> der Raumluft und mithin auch daran haftende Viren ab. Das ist das physikalische
> Grundprinzip. Auch das Lüften über Fenster basiert auf diesem einfachen Prinzip.
> Dabei werden die Partikel aus der Innenraumluft durch das Lüften an die Außenluft
> wirksam abtransportiert und frische, virenfreie Luft in die Innenräume geleitet.

Das Prinzip ist nachvollziehbar erklärt.

> Dass Partikel in der Luft aus Klassenräumen effektiv durch Lüften entfernt werden, ist
> seit über 20 Jahren durch diverse Studien belegt und zeigt ebenso lange die
> Notwendigkeit des regelmäßigen Lüftens an Schulen auf, weil die Staubmengen
> (Partikelmengen) in Schulinnenräumen nämlich oft viel zu hoch und höher als in der
> Außenluft sind. Regelmäßiges Lüften ist zudem zur Abfuhr von Feuchte und von
> chemischen gasförmigen Schadstoffen (VOC, SVOC) erforderlich. An Schulen kommt
> das wichtige Problem des durch die Anwesenheit vieler Schülerinnen und Schüler
> rasch erhöhten Kohlendioxidgehalts (CO2) der Raumluft hinzu; auch das CO2 lässt sich
> nur durch Lüften oder fest verbaute raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) aus
> den Klassenräumen entfernen.

Sie sehen aber schon ein, dass die Erfahrung zum konventionellen Lüften aus "über 20 Jahren" im Vergleich gegenüber mobilen Luftreinigern nur bedingt hilft: falls die Studienlage beider Möglichkeiten zur Keimbeseitigung in der Luft den Vergleich nicht hinreichend unterstützt, dann kann auch keine Richtlinie geben, die die Ergebnisse beider Möglichkeiten gegenüberstellt (vgl. https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an)!

Die o.g. Webseite verweist auf eine ausreichend gute Studienlage... Ich hatte explizit die "Untersuchungen" (beachte die Mehrzahl) angefragt! Also, wo sind diese?

> Auch in der aktuellen Pandemie ist Lüften das einfachste und effektivste Mittel um
> Viren wirkungsvoll aus Innenräumen zu entfernen. Nur dort, wo das Lüften nicht
> ausreichend möglich ist, wenn z.B. die Fenster nur über Kipp zu lüften sind oder nicht
> ausreichend Lüftungsquerschnitt vorhanden ist (in einen Klassenraum mit
> durchschnittlich 200 m3 Rauminhalt sollte mindestes 1,5-2 m2 öffenbare
> Fensterfläche -weit öffenbar- zur Verfügung stehen), kann es zu Einschränkungen des
> Luftaustusches und der Virenabfuhr kommen.
> Dann (und nur dann) macht der Einsatz von mobilen Luftreinigern ergänzend zum
> Lüften Sinn. Gelüftet werden muss nämlich aus den oben genannten Gründen
> trotzdem und zwar in jeder Unterrichtspause, selbst wenn es dann nur eingeschränkt
> möglich ist.

Nun, das klingt so, als hätte die Auswertung sämtlicher Erkenntnisse stattgefunden und im Ergebnis gezeigt, dass das "Lüften das einfachste und effektivste Mittel um Viren wirkungsvoll aus Innenräumen zu entfernen". Soll man Ihnen dies (uneingeschränkt) glauben oder können Sie diese Auswertung auch belegen? Was mich angeht, ich würde gern die Belege sehen!

> Es ist keinesfalls so, dass der Lüftungserfolg allein durch die aktuellen Studien der
> Universität Bonn (Prof. Exner) nachgewiesen ist. Diese Studie unterscheidet sich durch
> viele andere lediglich darin, dass hier konkret die Reduktion eines biologischen Agens
> (Bakteriophagen) in der Luft und nicht wie sonst allgemein üblich der Aerosolpartikel im
> Raum untersucht wurde. Details zum Studiendesign wollen sie bitte direkt bei der
> Universität Bonn (Herr Prof. Exner oder Frau Dr. Zacharias) erfragen (Studie im Auftrag
> der Deutschen Krankenhaushygienischen Gesellschaft).

Wenn "der Lüftungserfolg" nicht "allein durch die aktuellen Studien der Universität Bonn (Prof. Exner) nachgewiesen ist", wo sind dann die anderen Dokumente, die hierfür relevant sind? Da diese offenbar für die Erstellung der Richtlinie von Bedeutung sind, müssen diese ebenfalls auf den Tisch!

Erlauben Sie mir eine Klarstellung: Die Bakteriophagen in der Exner-Studie wurden trotz allem durch eine Aerosolerzeugung in die Luft übertragen (vgl. Abschnitt 2.3. Aerosol formation and air sampling, siehe Anhang).

> Alle mobilen Luftreiniger, die auf Filtration beruhen, prüfen für ihre Wirksamkeit die
> Abscheidung von chemisch inerten Prüfaerosolen (Partikelabscheidung). Da ist legitim,
> wenn dabei 90 % der Partikel binnen 30 Minuten im Klassenraum entfernt werden
> können (Anforderungen gemäß VDI EE 4300-14 vom Juli 2021, an denen UBA aktiv
> mitgearbeitet hat). Lediglich für die Prüfung von alternativen Verfahren, wie dem
> Einsatz von UV-C zur Luftreinigung, sind zur Prüfung unbedingt Bakteriophagen
> heranzuziehen, da bei diesen Verfahren keine Partikel aus der Luft abgeschieden
> werden, sondern die Viren unmittelbar im Luftstrom biologisch inaktiviert werden.

Das klingt nachvollziehbar.

> Lüften über Fenster bleibt also ein sicheres und probates Mittel, um Viren effektiv aus
> der Klassenraumluft zu entfernen. Luftreiniger können ergänzend helfen, wenn nicht
> ausreichend über Fenster gelüftet werden kann (ca. 15-25 % aller Unterrichtsräume =
> Raumkategorie 2). Alternativ zu mobilen Luftreinigern können in Raumkategorie 2
> einfache Zu-/Abluftanlagen, deren Einbau an Schulen bis 12 Jahren ebenfalls seit
> Kurzem über Bundesmittel gefördert wird, installiert werden.

Diese Aussage zum Lüften leiten Sie hoffentlich nicht aus der einen, mir bereitgestellten Studie, dessen Raum 30 m³ und keine Fenster hat...

Was ich zu sehen erwarte ist eine klare Gegenüberstellung der Reinigungswirkung des Lüftens und der Luftfilter (vgl. Anhang: 2020-12-02 Uniklinik Münster - HYBETA - Prüfung Luftreinigungsgerät.pdf)! Und weil dieses Thema seit über einem Jahr in der SARS-CoV-2 Pandemie diskutiert wird, erwarte ich eine umfangreiche Auswertung vieler, zu diesem Thema existierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. So und nur so, können Sie mir, den Experten und der Bevölkerung dieses Landes zeigen, dass die von Ihnen verabschiedeten Empfehlungen und Richtlinien fundiert und somit vertrauenswürdig sind!

Sie können mir, besser gleich der Öffentlichkeit, auch mal die Energiebilanz "einfacher Zu-/Abluftanlagen" im Allgemeinen und bezogen auf die kommende, kalte Jahreszeit und dem kontinuierlichen Lüften über gekippte Fenster, im Einzelnen nennen! Ich könnte mir vorstellen, dass wir weder in der Konzentration der potentiell infektiösen Aerosole noch in der Innentemperatur deutliche Unterschiede sehen werden. Falls Sie die Erkenntnisse zu den "einfachen Zu-/Abluftanlagen" auf wissenschaftlich fundierte Quellen stützen, würde ich diese ebenfalls gern sichten!

> Mobile Luftreiniger ersetzen das Lüften nicht; dort, wo ausreichend gelüftet werden
> kann, erhöhen sie auch nicht den Infektionsschutz – im Gegenteil, uns sind Fälle
> berichtet worden aus den Kommunen, wonach bei Betrieb von Luftreinigern gar nicht
> mehr gelüftet wurde (Motto: „das viele Lüften stört den Unterricht“) oder  - was in der
> mit der Begründung, man habe ja mobile Luftreiniger und diese würde alle Viren aus
> der Raumluft entfernen. Das ist aber gerade im Nahumfeld mitnichten der Fall.

Die Aussage in diesem Absatz kann nicht als Argument für das Lüften oder gegen den Einsatz von Luftfiltern ins Feld geführt werden! Der unsachgemäße Gebrauch einer mobilen Luftfilteranlage, die Missachtung von Infektionsschutz- und Lüftungsvorschriften wird von Ihnen nicht näher quantifiziert oder belegt und damit nicht ausreichend qualifiziert. Daher können wie diese Aussage ignorieren.

> Zudem muss bei filterbasierten Systemen – je nach örtlicher Gegebenheit – der
> Luftdurchsatz durch das Gerät oft sehr hoch eingestellt werden, um die o.a. 90 %
> binnen 30 Minuten zu erreichen. Dann liegt der Schalldruckpegel (Immissionspegel) im
> Raum bei einigen Geräten bereits bei 55 dB(A) und höher, so dass diese Geräte wegen
> Geräuschbelästigung im Unterricht wieder abgestellt oder der Luftdurchsatz herunter
> geregelt wurde; ein wirksamer Infektionsschutz ist dann nicht mehr gegeben. Auch
> hierzu gibt die VDI EE 4300-14 weitere Vorgaben für Aufstellung und Betrieb.  

Wenn "einige Geräte" zu laut sind, bedeutet das aber auch, dass es immer noch genug Alternativen gibt! Sie können sicher sein, dass der Markt solche Dinge wunderbar selbst reguliert, wobei der Blick ins Datenblatt eines Gerätes schon einen ersten Eindruck liefern dürfte.

Wäre es nicht wunderbar, wenn Sie mit einer Auflistung der Schalldruckpegel den Schulverwaltungen einen Indikator für die Beschaffung liefern würden? Sie könnten mit der UBA-Kompetenz sogar einen ganzen Katalog von Entscheidungshilfen bereitstellen, denn die "ca. 15-25 % aller Unterrichtsräume = Raumkategorie 2" dürften in Deutschland immer noch etliche tausend Unterrichtsräume sein, für die die Kommunen und andere Träger versuchen, die richtige Einsatzentscheidung zu treffen...

> Wir hoffen Ihnen mit diesen ergänzenden Informationen geholfen zu haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und erwarte von Ihnen eine baldige Rückantwort zu meinen offenen Fragen und Anmerkungen.

Übrigens, selbst wenn die Studienlage für einen ausreichend guten Vergleich zwischen konventionellem Lüften und mobilen Luftfiltergeräten nicht ausreicht, die Erkenntnisse bei Ihnen im UBA nicht vorliegen, die Kapazität fehlt, diese geeignet zu bewerten, oder politische Einflussnahme Ihre Arbeit behindert, gehört dies offen kommuniziert!

Sie werden verstehen, dass meine (kritischen) Fragen und Anmerkungen und Ihre Antworten und Anmerkungen darauf im Interesse der Allgemeinheit liegen. Die Gesundheit unserer Schulkinder und aller im Schulwesen beteiligten Erwachsenen, muss von solcher Priorität sein, dass jederzeit Stellungnahmen, Empfehlungen, Richtlinien und Entscheidungen des UBA transparent und wenig anfechtbar sind.
Bitte betrachten Sie dies als einen Dienst zum Wohle dieser Menschen.

[...]

Mit freundlichem Gruß

Dragan Isaković-Kutz
-- 
Initiative Luftfilter am MGI
Webseite: https://initiative-luftfilter-am-mgi.de
E-Mail: info@initiative-luftfilter-am-mgi.de

Diese beiden Dateien hängte ich der E-Mail an:

Jetzt ist wieder warten angesagt.

Dragan Isaković-Kutz

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